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Montag, 29. Juli 2013

NABU warnt zum Internationalen Tag des Tiges vor dem Aussterben des Sumatra-Tigers

Berlin (ots) - Berlin/Jakarta - Anlässlich des Internationalen Tiger-Tags (29. Juli) warnt der NABU vor dem Aussterben einer der seltensten Tiger-Unterarten: des Sumatra-Tigers. Nach Angaben der Weltnaturschutzunion IUCN gab es in den 1970er Jahren noch etwa 1000 wildlebende Sumatra-Tiger. Gesicherte aktuelle Bestandszahlen gibt es nicht, Expertenschätzungen liegen allerdings bei nur noch 400 erwachsenen Tieren - mit abnehmender Tendenz. Wie für alle Tiger-Unterarten sind Wilderei, die Dezimierung von Beutetieren und Lebensraumverlust die größten Bedrohungen. Bis heute werden Indonesiens Wälder für Palmöl-Plantagen gerodet. Inzwischen wurden die meisten Tiefland-Regenwälder vernichtet und mit ihnen auch die dort lebenden Tiger. Außerdem bedroht die Nachfrage nach Tiger-Produkten für die traditionelle asiatische Medizin die letzten Tiger Sumatras.

Laut IUCN wurden allein zwischen den Jahren 1998 und 2002 jährlich mindestens 51 Tiere getötet, drei Viertel von ihnen für den Handel. "Auch heute sieht die Situation nicht besser aus", sagte NABU-Vizepräsident Thomas Tennhardt. "Ein Fünftel aller in den vergangenen drei Jahren weltweit beschlagnahmten illegal gehandelten Tiger wurde in Indonesien konfisziert. Bis heute gibt es offenbar innerhalb Indonesiens einen Schwarzmarkt für Tigerklauen und -zähne. Knochen und Häute landen vor allem auf dem Exportmarkt." Bestandteile der Großkatze werden für die traditionelle asiatische Medizin beispielsweise zu "Tiger-Wein" oder "Tigerknochen-Leim" verarbeitet.

Im Harapan-Regenwald auf der indonesischen Insel Sumatra unterstützt der NABU ein Wald- und Tigerschutz-Projekt, dass im Rahmen der Internationalen Klimaschutzinitiative der Bundesregierung gefördert wird. Die gute Nachricht zuerst: In dem etwa 100.000 Hektar großen Gebiet gibt es noch ausreichend Beutetiere, vor allem Wildschweine, so dass es den Tigern in Harapan gut geht. Jedoch finden die Naturschützer vor Ort immer wieder Fallen von Wilderern im Harapan-Regenwald. "Wir nehmen die Vorfälle ernst und werden nicht zulassen, dass Wilderei in dem Gebiet um sich greift", sagte NABU-Projektreferentin Katjuscha Dörfel. "Unsere Kollegen vor Ort zerstören deshalb Fallen, die sie finden, und beobachten die Tiger-Population in Harapan genau, unter anderem mit Hilfe von Kamerafallen."

Der Tiger-Handel ist durch das Washingtoner Artenschutzabkommen CITES verboten. Doch manche Fälle von Tiger-Wilderei werden bis heute nicht geahndet. So sind in Indonesien lediglich zwei Unterarten des Tigers gesetzlich geschützt: der Sumatra-Tiger und der Java-Tiger, der bereits als ausgestorben gilt. Strafvollzugsbehörden müssen also stets genau beweisen, dass beschlagnahmte Tiere zu einer dieser Unterarten zählen, bevor es zu einer Anklage kommen kann. Dies kann jedoch nicht immer beweiskräftig nachgewiesen werden. "Indonesien muss die Gesetzgebung so schnell wie möglich anpassen, um sicherzustellen, dass alle Unterarten des Tigers umfassend geschützt und Wilderei sowie illegaler Handel strafrechtlich verfolgt werden", sagte NABU-Artenschutzexperte Tom Kirschey. "Dies gilt auch für andere Staaten. Weltweit gibt es nur noch etwa 3000 bis 5000 wild lebende Tiger. Daher müssen alle Verbreitungsstaaten die größtmöglichen Anstrengungen unternehmen, um Wilderei und internationalen Handel mit Tiger-Produkten zu stoppen."

Derweil kommt auf die Tiger im Harapan-Regenwald eine weitere Bedrohung zu. Zurzeit wird eine Straße für die Kohleförderung geplant, die das Gebiet zweiteilen und damit auch den Lebensraum der Tiger zerstören würde: 800 LKW pro Tag könnten künftig über eine 15 Meter breite Straße rollen. Der NABU bemüht sich nun gemeinsam mit den Partnern vor Ort, die Regierung von den Straßenbauplänen abzubringen.

Freitag, 26. Juli 2013

Immer mehr billiger Braunkohlestrom gefährdet Stromnetz für die Energiewende

Berlin (ots) - Netzentwicklungsplan Strom 2013 krankt an mangelhaften rechtlichen Rahmenbedingungen - Marktmodell prognostiziert Braunkohlekraftwerke im Dauereinsatz - Nach Veröffentlichung erster "Sensitivitätenprüfungen" der Netzbetreiber fordert Deutsche Umwelthilfe

Untersuchung weiterer Alternativen 
Die Netzentwicklungsplanung für die Energiewende gerät ins Zwielicht, weil die schwarz-gelbe Bundesregierung dem Dauereinsatz klimaschädlicher Braunkohlekraftwerke tatenlos zusieht. Entsprechend ihrem gesetzlichen Auftrag planen die vier großen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) das Netz der Zukunft auf Basis eines Marktmodells, das die heute betriebenen Braunkohleblöcke für weitere zehn Jahre im Dauereinsatz sieht. Damit wird das Stromnetz der Zukunft zunehmend zu einer Infrastruktur für den Weiterbetrieb ausgerechnet der klimaschädlichsten Kraftwerke.

"Nicht das Marktmodell ist das Problem, sondern die rechtlichen Rahmenbedingungen, die es abbildet", sagt Peter Ahmels, der Leiter Erneuerbare Energien und DUH-Netzexperte. Die aktuellen Ergebnisse des Netzentwicklungsplans Strom 2013 und die in dieser Woche in einer öffentlichen Dialog-Veranstaltung vorgestellten ersten Alternativenrechnungen der Netzbetreiber zeigten, dass Deutschland ohne schnelles Eingreifen der Politik seine Klimaziele verfehle und die Energiewende insgesamt zu scheitern drohe. Die geltenden Rahmenbedingungen seien ungeeignet zur Erfüllung der nationalen Klimaschutzziele und verhinderten geradezu den Erfolg der Energiewende. Jetzt räche sich insbesondere, dass die Bundesregierung dem dramatischen Niedergang des europäischen Emissionshandels seit Jahren achselzuckend oder sogar applaudierend zuschaue. "Wenn unter der Fahne der Energiewende immer mehr Braunkohlestrom produziert und anschließend ins Ausland exportiert wird, ist das absurd. Wenn noch dazu die Netzentwicklungsplanung aufgrund der gesetzlichen Vorgaben darauf hinausläuft, dieser Fehlentwicklung den Weg zu bereiten, werden wir nicht weniger, sondern immer mehr Widerstand gegen neue Stromtrassen erleben", warnt Ahmels. Dringlichste Aufgabe jeder neuen Bundesregierung sei es deshalb, die rechtlichen Rahmenbedingungen entsprechend zu ändern und den Braunkohleboom zu stoppen. Wenn der EU-Emissionshandel als marktwirtschaftliches Instrument nicht zügig wiederbelebt werden könne, müsse darüber nachgedacht werden, besonders klimaschädliche Kraftwerke über nationale ordnungsrechtliche Vorgaben wie CO2-Grenzwerte pro erzeugter Kilowattstunde schrittweise zurückzudrängen.

Mit Blick auf die Ergebnisse der ersten von den ÜNB auf Aufforderung der Bundesnetzagentur durchgeführten Alternativenprüfungen (so genannte "Sensitivitätsberechnungen") fordert die DUH, weitere Alternativen und ihre Rückwirkungen auf den Netzaus- und umbaubedarf zu untersuchen. "Sensitivitätsberechnungen bieten für die Netzbetreiber grundsätzlich eine gute Möglichkeit, Veränderungen des rechtlichen Rahmens und ihre Auswirkungen auf den Netzbedarf schon zu prüfen, bevor die Politik tätig wird", sagt Anne Palenberg, Projektmanagerin für die Netzintegration Erneuerbarer Energien bei der DUH. Allerdings müssten die zu untersuchenden Stellschrauben sorgfältig definiert werden. In der aktuellen Situation gehe es insbesondere darum zu prüfen, wie sich das im Rahmen der Energiewende unumgängliche Zurückdrängen der Kohleverstromung auf Netzplanung und Netzbedarf auswirken würde. Auch andere "Sensitivitäten" wie der allgemein erwartete geringere oder verzögerte Aufbau von Offshore-Wind-Kapazitäten in Nord- und Ostsee, das dynamische Einspeisemanagement Erneuerbarer Energien, bei dem die Leistung von Erneuerbaren-Kraftwerken in kritischen Netzsituationen gezielt gedrosselt werden kann, sowie die Einbeziehung einer steuerbaren Stromnachfrage und ihre jeweiligen Rückwirkungen auf den Netzbedarf sollten geprüft werden.

Gestern hatten die ÜNB - nach einer entsprechenden Aufforderung durch die Bundesnetzagentur - erstmals Ergebnisse so genannter Sensitivitätenprüfungen ("Einflussgrößen auf die Netzentwicklung", siehe www.netzentwicklungsplan.de) öffentlich zur Diskussion gestellt. Im Rahmen der Untersuchungen wurden gezielt einige Eingangsparameter der Netzplanung geändert, um die Rückwirkungen auf den Netzbedarf zu untersuchen. So wurde der Netzausbaubedarf für eine verringerte Spitzenlast und für weniger Stromverbrauch in Deutschland neu berechnet. Auch ein stärker regionalisierter Erneuerbaren-Ausbau (mehr Windkraft im Süden, mehr Solarenergie im Norden) und eine pauschale Abregelung der Windenergieanlagen bei 80 Prozent der Nennleistung wurden überprüft. Dies war von unter anderem von der DUH und vom Netzausbau betroffenen Bürgerinnen und Bürgern gefordert worden. Die geprüften Änderungen der Eingangsparameter reduzierten den Netzausbaubedarf jedoch nur geringfügig.