Berlin (ots) - Netzentwicklungsplan Strom 2013 krankt an mangelhaften
rechtlichen Rahmenbedingungen - Marktmodell prognostiziert
Braunkohlekraftwerke im Dauereinsatz - Nach Veröffentlichung erster
"Sensitivitätenprüfungen" der Netzbetreiber fordert Deutsche Umwelthilfe
Untersuchung weiterer Alternativen
Die Netzentwicklungsplanung für die Energiewende gerät ins Zwielicht, weil die schwarz-gelbe Bundesregierung
dem Dauereinsatz klimaschädlicher Braunkohlekraftwerke tatenlos
zusieht. Entsprechend ihrem gesetzlichen Auftrag planen die vier großen
Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) das Netz der Zukunft auf Basis eines
Marktmodells, das die heute betriebenen Braunkohleblöcke für weitere
zehn Jahre im Dauereinsatz sieht. Damit wird das Stromnetz der Zukunft
zunehmend zu einer Infrastruktur für den Weiterbetrieb ausgerechnet der
klimaschädlichsten Kraftwerke.
"Nicht das Marktmodell ist das
Problem, sondern die rechtlichen Rahmenbedingungen, die es abbildet",
sagt Peter Ahmels, der Leiter Erneuerbare Energien und DUH-Netzexperte.
Die aktuellen Ergebnisse des Netzentwicklungsplans Strom 2013 und die in
dieser Woche in einer öffentlichen Dialog-Veranstaltung vorgestellten
ersten Alternativenrechnungen der Netzbetreiber zeigten, dass
Deutschland ohne schnelles Eingreifen der Politik seine Klimaziele
verfehle und die Energiewende insgesamt zu scheitern drohe. Die
geltenden Rahmenbedingungen seien ungeeignet zur Erfüllung der
nationalen Klimaschutzziele und verhinderten geradezu den Erfolg der
Energiewende. Jetzt räche sich insbesondere, dass die Bundesregierung
dem dramatischen Niedergang des europäischen Emissionshandels seit
Jahren achselzuckend oder sogar applaudierend zuschaue. "Wenn unter der
Fahne der Energiewende immer mehr Braunkohlestrom produziert und
anschließend ins Ausland exportiert wird, ist das absurd. Wenn noch dazu
die Netzentwicklungsplanung aufgrund der gesetzlichen Vorgaben darauf
hinausläuft, dieser Fehlentwicklung den Weg zu bereiten, werden wir
nicht weniger, sondern immer mehr Widerstand gegen neue Stromtrassen
erleben", warnt Ahmels. Dringlichste Aufgabe jeder neuen Bundesregierung
sei es deshalb, die rechtlichen Rahmenbedingungen entsprechend zu
ändern und den Braunkohleboom zu stoppen. Wenn der EU-Emissionshandel
als marktwirtschaftliches Instrument nicht zügig wiederbelebt werden
könne, müsse darüber nachgedacht werden, besonders klimaschädliche
Kraftwerke über nationale ordnungsrechtliche Vorgaben wie CO2-Grenzwerte
pro erzeugter Kilowattstunde schrittweise zurückzudrängen.
Mit
Blick auf die Ergebnisse der ersten von den ÜNB auf Aufforderung der
Bundesnetzagentur durchgeführten Alternativenprüfungen (so genannte
"Sensitivitätsberechnungen") fordert die DUH, weitere Alternativen und
ihre Rückwirkungen auf den Netzaus- und umbaubedarf zu untersuchen.
"Sensitivitätsberechnungen bieten für die Netzbetreiber grundsätzlich
eine gute Möglichkeit, Veränderungen des rechtlichen Rahmens und ihre
Auswirkungen auf den Netzbedarf schon zu prüfen, bevor die Politik tätig
wird", sagt Anne Palenberg, Projektmanagerin für die Netzintegration
Erneuerbarer Energien bei der DUH. Allerdings müssten die zu
untersuchenden Stellschrauben sorgfältig definiert werden. In der
aktuellen Situation gehe es insbesondere darum zu prüfen, wie sich das
im Rahmen der Energiewende unumgängliche Zurückdrängen der
Kohleverstromung auf Netzplanung und Netzbedarf auswirken würde. Auch
andere "Sensitivitäten" wie der allgemein erwartete geringere oder
verzögerte Aufbau von Offshore-Wind-Kapazitäten in Nord- und Ostsee, das
dynamische Einspeisemanagement Erneuerbarer Energien, bei dem die
Leistung von Erneuerbaren-Kraftwerken in kritischen Netzsituationen
gezielt gedrosselt werden kann, sowie die Einbeziehung einer steuerbaren
Stromnachfrage und ihre jeweiligen Rückwirkungen auf den Netzbedarf
sollten geprüft werden.
Gestern hatten die ÜNB - nach einer
entsprechenden Aufforderung durch die Bundesnetzagentur - erstmals
Ergebnisse so genannter Sensitivitätenprüfungen ("Einflussgrößen auf die
Netzentwicklung", siehe www.netzentwicklungsplan.de)
öffentlich zur Diskussion gestellt. Im Rahmen der Untersuchungen wurden
gezielt einige Eingangsparameter der Netzplanung geändert, um die
Rückwirkungen auf den Netzbedarf zu untersuchen. So wurde der
Netzausbaubedarf für eine verringerte Spitzenlast und für weniger
Stromverbrauch in Deutschland neu berechnet. Auch ein stärker
regionalisierter Erneuerbaren-Ausbau (mehr Windkraft im Süden, mehr
Solarenergie im Norden) und eine pauschale Abregelung der
Windenergieanlagen bei 80 Prozent der Nennleistung wurden überprüft.
Dies war von unter anderem von der DUH und vom Netzausbau betroffenen
Bürgerinnen und Bürgern gefordert worden. Die geprüften Änderungen der
Eingangsparameter reduzierten den Netzausbaubedarf jedoch nur
geringfügig.
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